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Auf der anderen Seite muss berücksichtigt werden, dass „die Gruppe der Erwerbslosen über 50 Jahre“ eine rein statistische Größe ist. Für konkrete Beschäftigungen zählt jeder Einzelne.
Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt. Gleichzeitig bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert. Das Bundesgesundheitsministerium wird im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ab April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken, ist gerade in einer Zeit, in der psychische Erkrankungen zunehmen und der Bedarf an Behandlungsplätzen wächst, bedenklich