Wie möchten Sie und Ihre Partei gegen die berufliche Ungerechtigkeit von Bewerben mit Grad der Behinderung in der Weiterbildungsbranche gesetzlich vorgehen?
Sehr geehrter Herr Miersch,
ich bin 44 Jahre alt und habe einen GdB von 30. Dadurch habe ich es schwer, weiterhin meine Wunschtätigkeit in der Weiterbildungsbranche nachzugehen, denn ich bin seit Januar arbeitssuchend und habe seitdem 1250 Bewerbung geschrieben, jedoch ohne Erfolg. Meine Gleichstellung auf GdB 50 wurde mittlerweile von der Agentur für Arbeit bewilligt, jedoch bin ich hier ebenfalls erfolglos. Ebenfalls erlebe ich, dass ich auf hohe Hürden bei der Jobsuche in der Weiterbildungsbranche stoße, die die Jobsuche massiv erschweren. Was möchten Sie unternehmen, damit ich, mit einem GdB von 30 wieder eine Tätigkeit als Mitarbeiter in der Weiterbildungsbranche aufnehmen kann?
Auch erlebe ich, wie Träger sehr viele freiberufliche Dozenten einstellen, was für mich es ebenfalls erschwert. Warum wird kein Gesetz zur "Festanstellungsquote" sowie eine härtere "Inklusionsquote" für Weiterbildungsträger auf den Weg gebracht, die beide Problematik löst?
Sehr geehrter Herr G.,
Vielen Dank für Ihre Nachricht auf die ich nachfolgend gern eingehe.
Ihre Schilderung der schwierigen Jobsuche kann ich gut nachvollziehen. Es ist mir wichtig zu betonen, dass für uns als SPD ein inklusiver Arbeitsmarkt, auf dem alle Menschen Zugang zu Beschäftigung und Ausbildung haben, ein wichtiges Leitbild unserer Politik ist.
In dieser Legislaturperiode arbeiten wir daher weiter daran, die Durchlässigkeit zwischen Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetrieben und dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern. Bereits in der vergangenen Wahlperiode wurde die Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, deutlich erhöht; die hieraus erzielten Einnahmen fließen vollständig in Maßnahmen zur Förderung von Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Natürlich prüfen wir stets auch weitere darauf aufbauende Maßnahmen, zugleich möchte ich darauf hinweisen, dass diesbezüglich zwischen den Koalitionspartnern durchaus verschiedene Auffassungen bestehen.
Den von Ihnen angesprochenen hohen Anteil freiberuflicher Dozentinnen und Dozenten nehmen wir ebenfalls ernst. Grundsätzlich kann ein Honorar-Modell gerade für Personen, die nur im Nebenerwerb eine Dozenten-Tätigkeit verfolgen, durchaus attraktiv sein. Gleichzeitig ist klar, dass Themen wie Scheinselbstständigkeit diesbezüglich beachtet werden sollten. Deshalb arbeiten wir an einer Reform der Statusfeststellung, mit der wir Scheinselbstständigkeit wirksam eindämmen und auf ein gesundes Verhältnis von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Honorartätigkeit hinwirken wollen.
Sehr geehrter Herr G., ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Rückmeldung helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Miersch

