Aktuell besteht für niemanden eine Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte - es handelt sich um ein Missverständnis, welches ich gerne aufkläre.
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Sehr geehrter Herr M.,
Maßgeblich für Ausgleichsmaßnahmen nach Bau-/Naturschutzrecht sind ökologische Funktionen. Auch Biotopaufwertung, Renaturierung oder Ökokonten sind möglich.
Dien beschlossenen Maßnahmne wirken unmittelbar und sorgen für eine spürbare Entlastung, insbesondere für Pendlerinnen und Pendler sowie alle, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind.
Das dafür zuständige Bundesinnenministerium hat diese Woche einen Referentenentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation für die Beamt*innen des Bundes vorgelegt, der noch im parlamentarischen Verfahren beraten werden muss.
Die Grundlagen für die Vergütungsverhandlungen sind im Bundesrecht festgelegt. Als Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft habe ich deshalb keine Einflussmöglichkeit auf die Ausgestaltung der Vergütungsverhandlungen.