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Klimaneutralität wird durch die Neuregelung im Grundgesetz lediglich eine Zweckbestimmung für begrenzte Verschuldung, aber kein selbstzweckhaftes Rechtsprinzip.
Öffentliche Verhandlungen und Debatten mit dem Landtagspräsidium darüber wären daher sinnvoll, und als Maßstab könnte man die Inflationsrate und die allgemeine Lohnentwicklung hinzuziehen.
Ein staatlich regulierter Fonds kann – wenn er klug konzipiert ist – durchaus ein ergänzendes Instrument sein, um privates Kapital für gesamtgesellschaftliche Ziele zu mobilisieren. Ob dies eine tragfähige Maßnahme darstellt, müsste sorgfältig geprüft werden, insbesondere ob verfassungsrechtliche Gründe, wie die Eigentumsgarantie oder die Budgethoheit des Parlaments nicht dagegen sprechen.
Ich teile Ihre Einschätzung ausdrücklich nicht. Der Politik tut eine Mischung gut aus erfahrenen Politikern, die sich erst in Themen einarbeiten, langjährigen Fachpolitikern und Praktikern.