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Das Grundgesetz unterscheidet zwischen der Vergesellschaftung nach Artikel 15 und der Enteignung einzelner Grundstücke nach Artikel 14. Letztere bleibt etwa für den Straßenbau möglich, allerdings nur zum Wohl der Allgemeinheit, auf gesetzlicher Grundlage und gegen Entschädigung.
Die hohen Spritpreise erfordern zügige politische Gegenmaßnahmen. Der Fokus liegt daher auf der unmittelbaren finanziellen Entlastung.
Leider gibt es auf diese Frage keine pauschale Antwort. Ich rate Ihnen deshalb, sich an die entsprechende Schulbehörde zu wenden.
Diese verändern sich laufend und werden zu einem Stichtag zu Jahresende bekannt gegeben. Sie dürften aktuell bei etwa 12 000 Mitgliedern liegen.
Beste Grüße