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Jakob Blankenburg
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Frage von Helmut B. •

Warum wird der Tankrabatt über die Mineralölkonzerne abgerechnet?

Sehr geehrter Herr Blankenburg,
Um ein Kfz bei der Zulassungsstelle anzumelden ist es zwingend erforderlich dem Finanzamt ein Sepa Lastschriftmandat zu erteilen. Von daher liegen den Behörden alle kontodaten vor. Man könnte mit einer Pauschalzahlung dem Mineralöl Konsumenten dann freistellen ob dieser Betrag für Benzin oder Diesel oder vielleicht doch für ein Deutschland ticket ausgegeben wird. Kann es sein daa die Bundesregierung diese Entscheidung dem Bürger nicht zutraut?
Mit freundlichen Grüßen
Helmut B.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr B., 

vielen Dank für Ihre Überlegungen zu einem Auszahlmechanismus. Die deutlich gestiegenen Spritpreise sind ein Problem, welches viele Menschen finanziell belastet und entschlossene politische Gegenmaßnahmen erfordert. Der Fokus liegt daher primär auf der unmittelbaren finanziellen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger.

Durch die von der Bundesregierung beschlossene Senkung der Energiesteuer bei Kraftstoffen um 14 Cent pro Liter, was inklusive Umsatzsteuer eine Entlastung von 17 Cent ausmacht, sinken die Preise an der Zapfsäule rasch und bringen eine sofortige Entlastung im Alltag. Gerade für Familien und Pendler, die täglich auf das Auto angewiesen sind, ist dies eine wichtige Soforthilfe. Gleichzeitig hat die Bundesregierung die Preisgestaltung im Blick, da missbräuchliche Preisaufschläge der Mineralölwirtschaft unterbunden werden müssen. Diesbezüglich arbeitet die Bundesregierung an einem Spritpreisdeckel, welcher zum Jahresbeginn 2027 eingeführt werden soll. 

Eine Entlastung lediglich an die Bedingung zu koppeln, dass jemand einen Pkw angemeldet hat, halte ich dagegen für nicht zielgerichtet. Das bloße Vorhandensein des Autos sagt nichts darüber aus, wie die finanzielle Belastung durch die gestiegenen Kraftstoffpreise ausfällt bzw. wie viel das Auto beispielsweise genutzt wird. 

Ich möchte abschließend darauf verweisen, dass der Bund derzeit aktiv die Voraussetzungen für einen einkommensbezogenen Direktauszahlmechanismus schafft. Dies soll es ermöglichen, die von der Krise besonders belasteten Haushalte im Bedarfsfall direkt unterstützen zu können. Damit wird sichergestellt, dass diese finanzielle Hilfsmaßnahme sozial wirksam ist und nicht auch jene adressiert, die auf eine solche Unterstützung finanziell nicht angewiesen sind. 

Für zielgerichtete Direktauszahlungen arbeitet das Bundesfinanzministerium aktuell an der Realisierung einer Differenzierung nach Einkommen der Betroffenen, dazu ist eine gesetzliche Regelung zeitnah geplant. Sie gibt für die Zukunft mehr Flexibilität und ermöglicht nach der entsprechenden technischen Umsetzung künftig zielgerichtete und sozial ausgewogene Leistungen an die Bürgerinnen und Bürger je nach Einkommenssituation. Bei der Umsetzung bildet die Verknüpfung der IBAN mit der steuerlichen Identifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern das Kernelement. Bisher fehlen allerdings noch viele Kontoverbindungen, bis alle Bürgerinnen und Bürger darüber erreicht werden können. 

Mit freundlichen Grüßen

Jakob Blankenburg

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