Antwort 02.06.2025 von Sören Pellmann Die Linke
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat 2014 die Beobachtung der Partei Die Linke gestoppt. Die weitere Beobachtung auf Landesebene ist grundgesetzwidrig.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat 2014 die Beobachtung der Partei Die Linke gestoppt. Die weitere Beobachtung auf Landesebene ist grundgesetzwidrig.
Die Bibelstelle, die Sie zitieren – „Was ihr für eines meiner gering geachteten Geschwister getan habt, das habt ihr für mich getan“ – ist auch für viele von uns in der CDU ein ethischer Kompass
Ich werde versuchen, gemeinsam mit unseren Mitgliedern im Verteidigungs - und Haushaltsausschuss die Angelegenheit aufzuklären
Ein ehemaliger Mitarbeiter von mir hat mit meinem Geld zwei Rheinmetall Aktien gekauft. Das haben wir damals im Team so entschieden, damit wir auf die Aktionärsversammlungen von Rheinmetall gehen, sprechen und kritische Fragen stellen können.