Antwort 13.05.2026 von Matthias Hiller CDU
Die Phytotherapie zählt nach dem Arzneimittelgesetz formal zu den „Besonderen Therapierichtungen“, anders als bei der Homöopathie liegen für zahlreiche pflanzliche Arzneimittel jedoch klinische Studien und evidenzbasierte Bewertungen vor. Deshalb wird die Phytotherapie in Medizin und Regulierung differenzierter betrachtet.