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Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 sind die Länder selbst für das Besoldungsrecht zuständig, so dass auch die Besoldungshöhe in den einzelnen Ländern zum Teil deutlich voneinander abweicht. Die Besoldungshöhe in Nordrhein-Westfalen liegt im Ländervergleich überwiegend mindestens im vorderen Mittelfeld und ist damit durchweg konkurrenzfähig.
Deutschlands Gesundheitssystem ist teuer, aber oft nur mittelmäßig. Wir wandeln es mit der Reform in ein effizienteres System um.
Die Sonderabgabe von 4,2 % ist ein Kompromiss, um die Finanzierbarkeit der GKV zu sichern, die Solidargemeinschaft nicht zu überlasten und keine zusätzlichen, nichtinvestiven Schulden für den Bund zu schaffen.
Bereits jetzt gibt es Regelungen, wonach Krankenkassen Folgekosten bei vorzeitiger Entlassung gegen ärztlichen Rat unter Umständen nicht übernehmen.