Besoldungsdifferenzen zwischen Bund und Land - Rechtfertigung?
Sehr geehrter Herr Dr. Optendrenk,
bezugnehmend auf Ihre Antwort vom 22.04.26 und die Aussage, dass eine Vergleichbarkeit mit der Reform des Bundes nicht vergleichbar ist, ergibt sich bei mir die Frage, ob Ihnen bewusst ist, dass es bereits bei vollständiger Verrechnung der Übernahme des Tarifergebnisses im Jahr 2028 eine Differenz im Grundgehalt der bspw. A9-Besoldung zwischen dem Bund und dem Land NRW von knapp 600€ Brutto zum Nachteil unseres Landes gibt?
Wie lässt sich dies rechtfertigen und wie wollen sie so Abwanderung vom Land zum Bund verhindern sowie Fachkräfte gewinnen?
Zudem liegen auch die Zulagen um ein Vielfaches hinter denen des Bundes. Auch hier stellt sich mir die Frage, ob die in NRW vorhandenen Zulagen verfassungsmäßig sind, da die damit einhergehenden Belastungen nicht ansatzweise ausgeglichen bzw. entlohnt werden. Eine Anpassung wurde zwar angekündigt, jedoch mit dem Wort „moderat“ ebenso gering gehalten.
Sorgen Sie bitte für eine gerechte Ausgeglichenheit.

