Warum gibt es ungleiche Prioritäten im Steuertopf bei der Ehegatten-Absicherung?
Sehr geehrter Herr Demir,
am Mittwoch soll das GKV-BStabG 2026 im Kabinett beschlossen werden. Der Entwurf sieht für GKV-Versicherte eine monatliche Abgabe von bis zu 4,2 %(Gkv+Pflege) für Ehepartner vor. Dazu habe ich eine Frage zur haushaltspolitischen Gerechtigkeit:
Die Mitversicherung von Ehegatten ist eine versicherungsfremde Leistung (Staatsaufgabe). Warum weigert sich der Bund, diese Kosten vollständig aus Steuern zu decken (Lücke bei Staatsaufgaben in der GKV: ca. 45 Mrd. €), während er für Ehepartner von Beamten über die Beihilfe Milliarden an Steuermitteln für denselben Zweck bereitstellt?
Warum gilt die Absicherung von Ehegatten bei Beamten als staatliche „Fürsorgepflicht“, die aus dem Steuertopf bezahlt wird, während sie in der GKV nun privatisiert und durch eine Sonderabgabe belastet wird? Wie rechtfertigen Sie diese ungleiche Behandlung innerhalb desselben Bundeshaushalts?
Mit freundlichen Grüßen

