Antwort 16.09.2026 von Corinna Rüffer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Dem Petitionsausschuss des Bundestages liegt keine Petition mit diesem Anliegen vor.
Dem Petitionsausschuss des Bundestages liegt keine Petition mit diesem Anliegen vor.
Die Mitglieder des Petitionsausschusses üben ihr Mandat nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes unabhängig aus. Allein die Art des Mandatserwerbs begründet keinen Ausschluss von der parlamentarischen Befassung.
Sehr geehrter Herr B.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch.de“ eine Frage an mich gerichtet. Dafür danke ich Ihnen.