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Corinna Rüffer
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Frage von Karsten S. •

Kann der Petitionsausschuss, können Sie als Obfrau ohne einen erkennbaren Interessenkonflikt über eine Petition befinden, in der das Vergabeverfahren der Listenplätze zur Prüfung vorgeschlagen wird?

„openpetition“ möchten wir danken!

https://www.openpetition.de/petition/online/das-etablierte-verfahren-der-listenplatzvergabe-aller-parteien-zweitstimme-an-sich-sofort-pruefen

Diese Petition würde Ihr Petitionsausschuss mit 35 von 53 Mitgliedern, also einer Mehrheit von 66% der MdB aus Listenplätzen bearbeiten.

Diese 35 MdB sollen mit dieser Mehrheit darüber entscheiden können, ob das etablierte Verfahren der Listenplatzvergabe überprüft werden soll?

Sie im Bundestag, in der Fraktion: BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN Eingezogen über die Wahlliste Landesliste Rheinland-Pfalz, mit Listen-Platz 2 befinden über ihren eigenen auch zukünftig möglichen „sicheren“ Listenplatz?

35 MdB haben ihr Mandat über einen vorderen Listenplatz auf den Partei-Wahllisten, im Schnitt Platz 6,19. Die Platzierungen reichen von 1 bis 17.

Nur 18 MdB mit Direktmandat im Ausschuss wurden direkt in den Bundestag gewählt, 15 aus der Union!

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