Kann der Petitionsausschuss, können Sie als Obfrau ohne einen erkennbaren Interessenkonflikt über eine Petition befinden, in der das Vergabeverfahren der Listenplätze zur Prüfung vorgeschlagen wird?
„openpetition“ möchten wir danken!
https://www.openpetition.de/petition/online/das-etablierte-verfahren-der-listenplatzvergabe-aller-parteien-zweitstimme-an-sich-sofort-pruefen
Diese Petition würde Ihr Petitionsausschuss mit 35 von 53 Mitgliedern, also einer Mehrheit von 66% der MdB aus Listenplätzen bearbeiten.
Diese 35 MdB sollen mit dieser Mehrheit darüber entscheiden können, ob das etablierte Verfahren der Listenplatzvergabe überprüft werden soll?
Sie im Bundestag, in der Fraktion: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Eingezogen über die Wahlliste Landesliste Rheinland-Pfalz, mit Listen-Platz 2 befinden über ihren eigenen auch zukünftig möglichen „sicheren“ Listenplatz?
35 MdB haben ihr Mandat über einen vorderen Listenplatz auf den Partei-Wahllisten, im Schnitt Platz 6,19. Die Platzierungen reichen von 1 bis 17.
Nur 18 MdB mit Direktmandat im Ausschuss wurden direkt in den Bundestag gewählt, 15 aus der Union!

