Antwort 09.09.2026 von Sebastian Hartmann SPD
Meiner Antwort vom 12. August ist im Wesentlichen nichts hinzuzufügen.
Meiner Antwort vom 12. August ist im Wesentlichen nichts hinzuzufügen.
Ja. Verkehrsberuhigung sichert u.a. Schulwege.
Der rechtliche Grundkonflikt (fehlende Abhilfe-/Anordnungsbefugnisse, laufendes EU-Verfahren, EuGH-Rechtsprechung zu wirksamen Rechtsbehelfen) ist real und gut dokumentiert, nur betrifft er in der Praxis vor allem die Bundesebene und mehrere andere Bundesländer, nicht spezifisch eine Aussage der LDI NRW im NRW-Rechtsausschuss.
Bei den Sanktionen wird laufend zwischen wirksamer Sanktionswirkung auf Russland und Auswirkungen auf Beschäftigten und Verbraucher*innen in der EU abgewogen.
Ich kämpfe für ein starkes grünes Ergebnis! Das ist meine Aufgabe. Prognosen abzugeben, ist es nicht. Sie haben es in der Hand. Zweitstimme: GRÜN!