Antwort 08.01.2026 von Konrad Körner CSU
Die Altersentschädigung ist Bestandteil der verfassungsrechtlich garantierten Entschädigung.
Die Altersentschädigung ist Bestandteil der verfassungsrechtlich garantierten Entschädigung.
Ihr Anliegen können wir verstehen, bitten Sie aber, sich bei gesundheitspolitischen Anfragen direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit – unter poststelle@bmg.bund.de – in Verbindung zu setzen.
Sehr geehrter Herr H
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.