Antwort 21.01.2026 von Fabio De Masi BSW
Die Rechtsprechung betrachtet die Impressumspflicht als verhältnismäßig, um die Durchsetzung von Recht (zum Beispiel bei strafbaren Inhalten) zu ermöglichen.
Die Rechtsprechung betrachtet die Impressumspflicht als verhältnismäßig, um die Durchsetzung von Recht (zum Beispiel bei strafbaren Inhalten) zu ermöglichen.
Darüber hinaus kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben, da die Beratung im Ausschuss wie oben erwähnt nicht-öffentlich war und die Petition mit dem Beschluss des Landtages abgeschlossen wurde.
Ob eine Teilnahme an der Demonstration im September möglich ist, kann ich derzeit noch nicht sagen.
Zugleich investieren wir kräftig speziell in den sozialen Wohnungsbau.