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Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt. Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert.
Auf Ihre Frage, ob ich Ihnen helfen könne, muss ich leider klarstellen, dass Entscheidungen zu Fragen des Leistungsumfanges und der dazugehörigen Vergütungen für Leistungen in Deutschland in der Selbstverwaltung und nicht in der Politik gefällt werden.
Der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Landesregierung in Hessen enthält ein eigenes Kapitel zur Tarifhoheit und Besoldung im öffentlichen Dienst. Danach soll das Beihilfewesen weiterentwickelt werden.
Wir brauchen eine Reform unter anderem wegen der schlechten oder nicht vorhandenen Bezahlung der praktischen Tätigkeit in der Ausbildung, der Eigenfinanzierung der Ausbildung und der unzureichenden Finanzierung der stationären Weiterbildung