Antwort 08.09.2026 von Burkard Dregger CDU
Die Anhebung der Grundgehaltstabelle ist wünschenswert aufgrund der Ruhegehaltsfähigkeit und Gegenstand der derzeitigen Prüfung.
Die Anhebung der Grundgehaltstabelle ist wünschenswert aufgrund der Ruhegehaltsfähigkeit und Gegenstand der derzeitigen Prüfung.
Insoweit erwarte ich selbstverständlich von jedem Abgeordneten, dass er sich empathisch in die Lage der betroffenen hinein versetzt- unabhängig davon, ob er selbst betroffen ist oder nicht.
Bundestagsabgeordnete zahlen während des Mandats keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein, erwerben aber nach mindestens einem Mandatsjahr einen Anspruch auf eine steuerpflichtige Altersentschädigung. Diese soll nach geltendem Recht die Versorgungslücke ausgleichen, die entsteht, weil Mandatsträger ihre bisherige berufliche Tätigkeit häufig ganz oder teilweise aufgeben.