Wie stehen Sie persönlich zur anlasslosen Kontrolle privater Nachrichten? Würden Sie eine solche Regelung politisch unterstützen oder ablehnen?
Sehr geehrter Herr Auernhammer,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 27.08.2026 und die Erläuterung des Verfahrens. Dass die konkrete Weisung über die zuständigen Ministerien abgestimmt wird, ist für mich nachvollziehbar.
Ein Punkt meiner ursprünglichen Frage ist für mich allerdings noch offen geblieben: Wie stehen Sie persönlich als mein Bundestagsabgeordneter zu einer anlasslosen Kontrolle privater Nachrichten?
Würden Sie eine Regelung politisch unterstützen, wenn dadurch Kommunikation unbescholtener Bürger ohne konkreten Verdacht überprüft werden kann, oder würden Sie eine solche Regelung ablehnen?
Mir geht es ausdrücklich nicht darum, notwendige Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch infrage zu stellen. Mich interessiert vielmehr, wo für Sie persönlich die Grenze zwischen notwendiger Strafverfolgung und dem Schutz vertraulicher Kommunikation liegt.
Über eine klare Antwort und Position dazu würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel W.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage. Eine anlasslose, flächendeckende Kontrolle verschlüsselter privater Nachrichten lehne ich grundlegend ab. Eine entsprechende Regelung zur anlasslosen, flächendecken Kontrolle verschlüsselter privater Nachrichten würde ich daher politisch nicht unterstützen.
In diesem Kontext ist mir wichtig zu betonen, dass der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt hohe Priorität hat. Dennoch rechtfertigt dieser keine allgemeine Überwachung vertraulicher Kommunikation.
Vielmehr brauchen wir hier wirksame und verhältnismäßige Maßnahmen, die sowohl den Schutz der Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern wie auch den Schutz von Kindern gleichsam gewährt.
Mit freundlichen Grüßen
Artur Auernhammer

