Setzen Sie sich dafür ein, dass die Besoldungsreparatur über eine Anhebung der Grundgehaltstabelle erfolgt und nicht überwiegend über Familien- und Kinderzuschläge?
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17.09.2025 (2 BvL 20/17 u.a.) die Berliner A-Besoldung der Jahre 2008 bis 2020 weit überwiegend für verfassungswidrig erklärt. Frist für die Reparatur ist der 31.03.2027.
Ihre Fraktion hat in der Opposition eine Angleichung der Besoldung auf Bundesniveau gefordert und einen eigenen Änderungsantrag zum Besoldungsanpassungsgesetz vorgelegt (cdu-fraktion.berlin.de, „Besoldung anpassen, aber richtig“). Als innenpolitischer Sprecher Ihrer Fraktion sprechen Sie für die Berliner Polizei; 2018 haben Sie deren Bezahlung öffentlich kritisiert.
Der Unterschied ist erheblich: Eine Anhebung der Grundgehaltstabelle wirkt sich über die Versorgungsanpassung auch auf die Ruhegehälter aus. Familien- und Kinderzuschläge tun das nicht.
Sie waren am 27.08.2026 bei der Kundgebung vor dem Abgeordnetenhaus anwesend.

