Frage von Carina Berg im Namen der Klasse 8. • 11.09.2005

Antwort von Waltraud Lehn SPD • 14.09.2005
Liebe Schülerinnen und Schüler der Klasse 8 der Friedrich-Fröbel-Schule,
Liebe Schülerinnen und Schüler der Klasse 8 der Friedrich-Fröbel-Schule,
Sehr geehrte Frau Berg,
Sehr geehrter Herr Gnau,
mir ist sehr wohl bewusst, dass § 1671 Abs. 2 Ziff. 2 BGB auch für eheliche Kinder gilt. Ich habe dieses Beispiel nur gewählt, um die Komplexität der von Ihnen aufgeworfenen Fragestellung zu verdeutlichen.
Sehr geehrter Herr Müller,
Sehr geehrter Herr Dr. Geue,