Alterdgeld in NRW: Hätte nach Ihrer Einschätzung eine Klage mit Bezug auf die gennnaten Werkstattgespräche Erfolg?
Sehr geehrter Herr Sonne , als ehemaliger Landesbeamter NRW versuchte ich Altersgeld zu beantragen, was jedoch mit einem klagefähigen Bescheid abgelehnt wurde. Hätte nach Ihrer Einschätzung eine Klage mit Bezug auf die gennnaten Werkstattgespräche Erfolg? Danke für Ihr Einschätzung
Mit freundlichen Grüssen Johannes F.
Lieber Herr F.,
Vielen Dank für Ihre Frage. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich keine rechtliche Beratung bzw. Einschätzung zu juristischen Fragestellungen gebe.
Dennoch möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei den von Ihnen angesprochenen Werkstattgesprächen um einen vertraulichen, informellen Austausch handelt und nicht beispielsweise um ein Gesetz, auf dem basierend man Ansprüche einklagen könnte. Insofern lässt sich Ihre konkrete Frage - Hätte nach Ihrer Einschätzung eine Klage mit Bezug auf die genannten Werkstattgespräche Erfolg? - verneinen.
Das im Mai 2025 beschlossene „Gesetz zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen – Laufbahnrecht“ ist nur ein Baustein in der Modernisierungsoffensive der schwarz-grünen Landesregierung. Zu weiteren Themen fanden seit Sommer 2023 sogenannte Werkstattgespräche mit den Gewerkschaften unter Federführung des Ministeriums der Finanzen Nordrhein-Westfalen statt. Das Altersgeld war ein Thema der Werkstattgespräche. In dem vertraulichen Austausch sollten mögliche Maßnahmen zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes diskutiert und geprüft werden (s. Vorlage 18/1586). Ziel ist die Umsetzung von Maßnahmen noch in dieser Legislaturperiode.
Informationen finden Sie auch auf den Websites der Gewerkschaften, z.B. hier.
Herzliche Grüße
Dennis Sonne