Antwort 12.06.2026 von Thorsten Frei CDU
In Deutschland ist Tierschutz eine geteilte Aufgabe zwischen dem Bund und den Bundesländern. Die Gesetzgebung ist Bundessache, während die praktische Umsetzung und Kontrolle bei den Ländern liegen. Gleichwohl setzen wir uns fortwährend für notwendige Verbesserungen ein.