Antwort 17.04.2026 von Peter Aumer CSU
Die Familienversicherung muss auch in geänderter Form zentraler Bestandteil der Verantwortung füreinander bleiben. Es braucht weiter beitragsfreie Ausnahmen.
Die Familienversicherung muss auch in geänderter Form zentraler Bestandteil der Verantwortung füreinander bleiben. Es braucht weiter beitragsfreie Ausnahmen.
Es gibt derzeit keinen Beschluss zur Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnerinnen und Ehepartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung. Entsprechende Berichte oder Darstellungen erwecken teilweise einen falschen Eindruck.
Mittel aus dem SVIK sind seit Ende 2025 abrufbar. Schleswig-Holstein erhält 3,4 Mrd. Euro, Kommunen entscheiden selbst über Einsatz und Zeitpunkt.
Erneuerbare Energien sind der Weg der Zukunft.
Guten Tag,
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