Wie stehen Sie zum Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte bezüglich der Verfassungskonformität der AfD nach Artikel 21 Abs. 2 GG? - Handeln statt Abwarten nach der Wahl in Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
die verfassungsrechtlichen Prüfungen zur AfD liegen auf dem Tisch, unter anderem durch das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Auf meine beiden bisherigen Anfragen vom 07.07.26 und 10.08.26 bezüglich Ihrer Positionierung zu Art. 21 Abs. 2 GG habe ich leider keine Antwort erhalten.
Das Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt hat gezeigt, dass die demokratischen Parteien eine unmissverständliche Antwort finden müssen. Ein bloßes Aussitzen dieser Frage ist für mich als Bürgerin Ihres Wahlkreises nicht nachvollziehbar.
Ich erneuere daher mit Nachdruck meine Fragen:
Welche Schlüsse ziehen Sie aus dem GFF-Rechtsgutachten bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der AfD?
Werden Sie einen Antrag nach Art. 21 Abs. 2 GG auf den Weg bringen bzw. unterstützen?
Falls Sie dies ablehnen: Welche Gründe sprechen aus Ihrer Sicht dagegen?
Wie positionieren Sie sich, sobald der Bundestag interfraktionell über die Einleitung eines eines solchen Verfahrens abstimmt?

