Porträt einer erwachsenen männlich gelesenen Person mitte Dreißig mit hellem Teint. Er hat kurze, leicht gelockte dunkelbraune Haare mit kürzeren Seiten, braune Augen und einen kurzen Bart. Er blickt direkt in die Kamera und lächelt leicht. Er trägt ein beigefarbenes Sakko über einem roséfarbenen T-Shirt. Der Hintergrund ist einfarbig dunkelgrün und unscharf, das Licht ist weich und gleichmäßig.
Benjamin Bauer
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
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Frage von Jonas H. •

Ist es gerechtfertigt, dass Gaststätten von ihren Kunst:innen extra Gebühren für die Toiletten-Nutzung in BaWü verlangen dürfen?

Hintergrund ist ein Artikel des Südkuriers von Mai 2026 mit dem Titel „McDonald‘s-Filiale am Bodensee verweigert Gast kostenlosen Toilettenzugang – ist das rechtens?“. Darin wurde berichtet, dass ein beeinträchtigter Gast eines Restaurants in Konstanz weggeschickt wurde, weil er für die WC-Nutzung kein Bargeld dabei hatte, obwohl er davor im Restaurant gegessen hat. Rechtlich möglich ist dies wohl durch "Bürokratieabbau" und einer Reform des Gaststätten-Gesetzes seit Januar 2026.

Porträt einer erwachsenen männlich gelesenen Person mitte Dreißig mit hellem Teint. Er hat kurze, leicht gelockte dunkelbraune Haare mit kürzeren Seiten, braune Augen und einen kurzen Bart. Er blickt direkt in die Kamera und lächelt leicht. Er trägt ein beigefarbenes Sakko über einem roséfarbenen T-Shirt. Der Hintergrund ist einfarbig dunkelgrün und unscharf, das Licht ist weich und gleichmäßig.
Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr H., 

 

vielen herzlichen Dank für Ihre Anfrage.  

 

In Baden-Württemberg ist die Frage, ob Gaststätten von ihren Gäst*innen für die Nutzung der Toiletten eine Gebühr verlangen dürfen, gesetzlich nicht geregelt. Das Landesgaststättengesetz (LGastG) wurde im Januar 2026 reformiert, Ziel der Reform war unter anderem der Abbau von Bürokratie. An den Regelungen zur Toilettennutzung in Gaststätten hat sich dadurch jedoch nichts geändert. In anderen Bundesländern gibt es hierzu ausdrückliche Regelungen. So ist beispielsweise in Niedersachsen gesetzlich vorgesehen, dass von Gäst*innen keine Gebühr für die Toilettennutzung verlangt werden darf. 

 

Für Baden-Württemberg bedeutet das: Nach der derzeitigen Rechtslage ist es grundsätzlich zulässig, dass Gaststätten für die Nutzung ihrer Toiletten eine Gebühr verlangen. Dies ist allerdings nicht auf die Reform des LGastG im Jahr 2026 zurückzuführen. In Baden-Württemberg gab es eine solche Regelung weder nach altem noch nach neuem Recht. 

 

Mir erscheint es jedoch sinnvoll, zu prüfen, ob und in welcher Form eine Änderung des GastG hier angebracht sein könnte. Ich werde Ihre Frage daher zum Anlass nehmen, das Thema auch innerhalb der Fraktion zu besprechen und mögliche weitere Schritte zu prüfen.

 

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen oder Anregungen zur Verfügung. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Benjamin Bauer

 

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