Ist es gerechtfertigt, dass Gaststätten von ihren Kunst:innen extra Gebühren für die Toiletten-Nutzung in BaWü verlangen dürfen?
Hintergrund ist ein Artikel des Südkuriers von Mai 2026 mit dem Titel „McDonald‘s-Filiale am Bodensee verweigert Gast kostenlosen Toilettenzugang – ist das rechtens?“. Darin wurde berichtet, dass ein beeinträchtigter Gast eines Restaurants in Konstanz weggeschickt wurde, weil er für die WC-Nutzung kein Bargeld dabei hatte, obwohl er davor im Restaurant gegessen hat. Rechtlich möglich ist dies wohl durch "Bürokratieabbau" und einer Reform des Gaststätten-Gesetzes seit Januar 2026.
Antwort ausstehend von Benjamin Bauer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
