Antwort 22.01.2025 von Ulrike Bahr SPD
Die Krankenversicherungskosten für Asylsuchende werden von den Kommunen getragen, ebenso für Flüchtlinge.
Die Krankenversicherungskosten für Asylsuchende werden von den Kommunen getragen, ebenso für Flüchtlinge.
Beiträge, die zum Aufbau einer Betriebsrente während des Erwerbslebens gezahlt werden, sind grundsätzlich steuerfrei, die Betriebsrente selbst wird dann besteuert. Weil das Erwerbseinkommen regelmäßig höher ist als das Einkommen während der Rente, ist dieses Prinzip der sog. nachgelagerten Besteuerung in aller Regel für die Betroffenen von Vorteil.
Guten Tag, Herr W.,
Erwachsene sollten in dieser Hinsicht verantwortungsbewusst auftreten. In diesem Zusammenhang halte ich es für wichtig, dass dies aus eigenem Antrieb und Überzeugung geschieht – nicht durch Verbote.