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Ich stimme mit Ihnen überein, dass sich Arbeit lohnen muss. Daher bleibt ein Verdienst von 30 % in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anrechnungsfrei, was bedeutet, dass nur 70 % davon anspruchsmindernd anzurechnen sind.
Ich unterstütze die Forderung, die Möglichkeiten für einen Zuverdienst im Minijobbereich für Rentner*innen, die Grundsicherung beziehen, zu verbessern.
Unser Ziel ist es, das Geschäft mit dem Krieg zu beenden und die Eskalation von Konflikten zu stoppen.
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