Werden Sie die Situation der vielen Rentner, die aufstockende Grundsicherung beziehen müssen, verbessern?
Sehr geehrter Herr Heil,
trotz harter Arbeit in Beruf und Familie erleben gerade viele Rentner einen Alptraum. Die Rente reicht nicht zum Leben und sie müssen aufstockende Grundsicherung beantragen. Wenn sie noch etwas fit sind und sich etwas hinzuverdienen möchten, sind sie schlechter gestellt als sämtliche Bürgergeldempfänger. Sind Sie dafür, das Regelwerk zu verbessern? Was planen Sie für all die Rentner?

Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich stimme mit Ihnen überein, dass sich Arbeit lohnen muss. Daher bleibt ein Verdienst von 30 % in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anrechnungsfrei, was bedeutet, dass nur 70 % davon anspruchsmindernd anzurechnen sind. Anrechnungsfreier Hinzuverdienst erhöht damit die finanziellen Mittel der Leistungsbeziehenden von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die festgelegten Freibeträge auf Erwerbseinkommen für Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Empfängern von Bürgergeld sind verschieden ausgestaltet, weil es sich hierbei um zwei verschiedene Personenkreise handelt und dementsprechend unterschiedliche Ziele verfolgt werden. Während bei Bürgergeldempfängerinnen und -empfängern die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt im Vordergrund steht, verbleiben Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung üblicherweise dauerhaft in diesem Leistungssystem. Daher sind unterschiedliche Freibetragsregelungen gerechtfertigt. Die Bundesregierung prüft regelmäßig, ob und inwieweit Änderungen der bestehenden Regelungen geboten sind.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB