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Wir haben in der letzten Legislaturperiode im Staatsangehörigkeitsrecht eine beschleunigte Einbürgerung ermöglicht, weil die Einbürgerung gesellschaftliche Teilhabe und Integration voranbringt. Dass die jetzige schwarz-rote Koalition diesen Fortschritt nun wieder rückgängig machen möchte, halte ich natürlich für falsch.
Das Gerichtsurteil gegen die Zurückweisung dreier Asylsuchender macht deutlich, dass die aktuelle Praxis an den Grenzen nicht fortgesetzt werden kann.
Unabhängig davon, dass mir mangels detaillierter Kenntnis der Abläufe und Vorgehensweise bei der ukrainischen Militäraktion „Spinnenetz“ in Russland eine abschließende Bewertung nicht möglich ist, dürfte die von Ihnen ins Feld geführte Norm des Artikel 37 Absatz 1 (c) des Zusatzprotokolls I der Genfer Konventionen hier keine Anwendung finden