Werden Sie dem abschleifen unserer Digitalen Bürgerrechte durch den digitalen Omnibus auf EU-Ebene zustimmen?
Max Schrems warnt vor allem vor dem Herumdefinieren am Begriff »personenbezogene Daten«, was auch andere Jurist:innen sehr kritisch sehen. Kommt die EU mit ihrem digitalen Omnibus durch, können Unternehmen selbst einschätzen, ob erhobene Daten personenbezogen sind oder nicht. Schrems erklärt das entstehende Dilemma so: »Als Betroffener musst du nachweisen, dass sie dich mit ihren Daten identifizieren können und wollen, sonst gelten deine Rechte nicht. Hier könnte man von seinem Auskunftsrecht Gebrauch machen – aber das gilt eben nur bei personenbezogenen Daten.« Genau dann könnten Unternehmen einfach die Auskunft verweigern und erklären, dass sie gar keine personenbezogenen Daten besäßen. Nachzuweisen, dass dem doch so ist, wäre für Bürger:innen enorm schwer.

