Antwort 20.01.2026 von Thorsten Frei CDU
Die Angabe der Adresse im Impressum soll verhindern, dass Akteure im geschäftlichen oder öffentlichen Raum anonym agieren
Die Angabe der Adresse im Impressum soll verhindern, dass Akteure im geschäftlichen oder öffentlichen Raum anonym agieren
Die Pflicht zur Veröffentlichung der Wohnadresse ist ein Kompromiss zwischen Praktikabilität und Rechtssicherheit, auch wenn sie für Privatpersonen spürbare Eingriffe in die Privatsphäre bedeutet.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich nutze die Plattform "abgeordnetenwatch" nicht, da ich direkte Kommunikation bevorzuge.
Die Grüne Bundestagsfraktion achtet deshalb auch besonders stark darauf, dass die Personen, die von unserer Bundestagsfraktion als Sachverständige geladen werden, sich klar gegen das PAS und die Eltern-Kind-Entfremdung positionieren.