Frage von Ruth D. • 30.06.2025
Antwort von Julia Klöckner CDU • 11.07.2025
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich als Bundestagspräsidentin zu hypothetischen Fragen generell keine Antwort geben kann
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich als Bundestagspräsidentin zu hypothetischen Fragen generell keine Antwort geben kann
Diese Regelung besagt auch für alle Callcenter: Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Tätigkeiten der Beschäftigten an Bildschirmgeräten insbesondere durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten unterbrochen werden.
Die Stadt Raunheim ist im Austausch mit dem Kreis, um eine faire Lösung zu gewährleisten