Antwort 12.12.2025 von Christoph Ploß CDU
Das BSW müsste Tatsachen vortragen, aus denen sich das Fehlen von 9500 Stimmen ergibt. Allgemeine Vermutungen reichen nicht.
Das BSW müsste Tatsachen vortragen, aus denen sich das Fehlen von 9500 Stimmen ergibt. Allgemeine Vermutungen reichen nicht.
Eine Neuauszählung der Bundestagswahl ist - nicht nur aus meiner Sicht - nicht notwendig.
Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags prüft aktuell alle Einsprüche und mögliche Unregelmäßigkeiten. Wenn es berechtigte Zweifel gibt, kann er dem Plenum des Deutschen Bundestages Nachzählungen empfehlen – genau dafür ist er da, um Transparenz und Vertrauen zu sichern.
Das parlamentarische Wahlprüfungsverfahren läuft derzeit – wie vorgesehen – und wird diese Fragen klären
Der Wahlprüfungsausschuss wird diese Einsprüche nach den Vorgaben des Wahlprüfungsgesetzes sorgfältig prüfen