Antwort 30.01.2026 von Matthias Hiller CDU
Diese haben die Dauer der Weiterbildung auf fünf Jahre, darunter mindestens 24 Monate in der ambulanten Versorgung, festgelegt.
Diese haben die Dauer der Weiterbildung auf fünf Jahre, darunter mindestens 24 Monate in der ambulanten Versorgung, festgelegt.
Ihre Kritik an den gestiegenen Energiekosten und Ihre Enttäuschung über das bisher nicht umgesetzte Klimageld kann ich gut nachvollziehen. Auf Ihre inhaltlichen Fragen zu den Ursachen der Strompreisentwicklung sowie zu notwendigen Entlastungen – etwa bei der Stromsteuer – bin ich bereits in meiner vorherigen Antwort eingegangen.
Die Verordnung zur Verwendung von Blei in Fischereigerät ist unmittelbar geltendes Recht, so dass keine Anpassung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes notwendig ist - die Verordnung gilt dann direkt, auch in Hamburg.
