Wird die Union bald ein (Teil) AfD Prüfverfahren einleiten?
Sehr geehrter Herr Blöming,
die rechtsextreme Partei AfD ist jetzt in der Bundesumfrage auf 29% (!) und in Sachsen-Anhalt fehlt laut der letzten Umfrage (42%) nur noch ein 1% zur absoluten Mehrheit! Teile des Regierungsplans der AfD zeigen klare verfassungsfeindliche Maßnahmen.
https://verfassungsblog.de/afd-migration-parteitag/
Viele AfD Wähler sind leider nicht mehr zurückzuholen, da sie jeden Tag der AfD folgen und die AfD sich mitten im Alltag der Menschen eingeschlichen und normalisiert hat.
Auf der ARD gibt eine gute Doku „Blaues Land – Wie die AfD den Osten verändert“ dazu.
Es muss zu einem Prüfverfahren kommen. Mindestens ein Teil-Prüfverfahren gegen einzelne Landesverbände muss es geben. Wir dürfen nicht die Demokratie deswegen riskieren. Wir sind mittlerweile zurück in der Weimarer Zeit. Monatlich gehen viele Menschen zu Prüf-Demos. Viele Menschen haben die Petitionen unterschrieben. Ich bitte Sie die Demokratie darf nicht den gleichen Fehler wiederholen.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema eines möglichen Parteiverbotverfahrens gegen die AfD.
Zunächst eine wesentliche Anmerkung: Wir beobachten die zunehmende Radikalisierung und die Nähe der AfD zu extremistischen Positionen und Vereinigungen mit großer Sorge. Die Partei beherbergt offen rechtsextreme Mitglieder, sucht aktiv die Nähe zu Kriegsverbrechern und Autokraten und vergiftet durch Populismus und Rassismus das gesellschaftliche Klima. Dieser Entwicklung stellen wir uns mit allen Mitteln entgegen. Unser Ziel ist es, im Rahmen der demokratischen Möglichkeiten Extremismus in jeder Form zu bekämpfen und dafür zu sorgen, dass solche Kräfte keinen Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen können.
Ein Parteiverbot ist kein gewöhnliches Instrument, sondern die Ultima Ratio eines wehrhaften, zugleich rechtsstaatlich gebundenen Verfassungsstaates. Die Hürden für ein solches Verfahren sind durch das Bundesverfassungsgericht bewusst sehr hoch gesetzt: Es reicht nicht aus, dass eine Partei politisch missfällt oder provoziert. Vielmehr müssen nachweisbare, der Partei zurechenbare verfassungsfeindliche Zielsetzungen vorliegen, auf deren aktive Verwirklichung sie planvoll hinarbeitet. Diese Bestrebungen müssen für die Partei insgesamt prägend sein und eine konkrete Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung erkennen lassen.
Die Frage eines Parteiverbots ist daher in erster Linie verfassungsrechtlich zu bewerten. Der Staat ist verpflichtet, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen, darf das Instrument des Parteiverbots aber nur unter den engen, vom Bundesverfassungsgericht präzisierten Voraussetzungen einsetzen. Ein Verbotsverfahren ist rechtlich komplex, dauert mehrere Jahre und birgt erhebliche politische Risiken, insbesondere bei einem Scheitern. Ohne eine umfassend abgesicherte Tatsachengrundlage besteht zudem die Gefahr, dass die betroffene Partei sich als Opfer inszeniert und zusätzliche Aufmerksamkeit erhält.
Wie hoch die Hürden sind, zeigt auch das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, das dem Bundesamt für Verfassungsschutz untersagt hat, die AfD bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer besonders sorgfältigen und gerichtsfesten Bewertung.
Die CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen steht für eine konsequente Anwendung der Instrumente der wehrhaften Demokratie – von der strafrechtlichen Verfolgung politisch motivierter Straftaten über ordnungsrechtliche Maßnahmen bis hin zur nachrichtendienstlichen Beobachtung. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz ausdrücklich bestätigt.
Gleichzeitig ist klar: Ein mögliches Verbotsverfahren ersetzt keine politische Auseinandersetzung. Wir stellen uns der AfD inhaltlich im Parlament und in der Öffentlichkeit, legen Widersprüche offen und bieten tragfähige Lösungen für die Herausforderungen unseres Landes. Nur durch eine starke, verlässliche Politik und gesellschaftlichen Zusammenhalt entziehen wir extremistischen Kräften den Nährboden.
Seien Sie versichert: Wir verteidigen unsere Demokratie entschlossen – mit rechtsstaatlicher Klarheit und der Überzeugungskraft politischer Argumente.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Für Rückfragen und weitere Informationen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Blöming MdL

