Wird die Union bald ein (Teil) AfD Prüfverfahren einleiten?
Sehr geehrte Frau Gebauer,
die rechtsextreme Partei AfD ist jetzt in der Bundesumfrage auf 29% (!) und in Sachsen-Anhalt fehlt laut der letzten Umfrage (42%) nur noch ein 1% zur absoluten Mehrheit! Teile des Regierungsplans der AfD zeigen klare verfassungsfeindliche Maßnahmen.
https://verfassungsblog.de/afd-migration-parteitag/
Viele AfD Wähler sind leider nicht mehr zurückzuholen, da sie jeden Tag der AfD folgen und die AfD sich mitten im Alltag der Menschen eingeschlichen und normalisiert hat.
Auf der ARD gibt eine gute Doku „Blaues Land – Wie die AfD den Osten verändert“ dazu.
Es muss zu einem Prüfverfahren kommen. Mindestens ein Teil-Prüfverfahren gegen einzelne Landesverbände muss es geben. Wir dürfen nicht die Demokratie deswegen riskieren. Wir sind mittlerweile zurück in der Weimarer Zeit. Monatlich gehen viele Menschen zu Prüf-Demos. Viele Menschen haben die Petitionen unterschrieben. Ich bitte Sie die Demokratie darf nicht den gleichen Fehler wiederholen.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die darin geäußerten Gedanken. Die Sorge um den Zustand unserer Demokratie und den gesellschaftlichen teilen viele Bürgerinnen und Bürger und auch die Diskussion über ein mögliches Parteiverbotsverfahren wird derzeit intensiv geführt.
Gleichzeitig zeigt unsere Verfassung sehr bewusst, dass ein Parteiverbot nur unter äußerst strengen Voraussetzungen möglich ist. Die Hürden dafür sind aus guten Gründen hoch. Es reicht rechtlich nicht aus, politische Aussagen oder Positionen als problematisch oder demokratiefeindlich zu empfinden. Vielmehr muss vor dem Bundesverfassungsgericht belastbar nachgewiesen werden, dass eine Partei aktiv und planvoll gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgeht. Darüber hinaus muss erkennbar sein, dass von diesen Bestrebungen tatsächlich eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgeht.
Deshalb kommt den Verfassungsschutzbehörden eine besondere Verantwortung zu. Sie müssen Hinweise sorgfältig prüfen, bewerten und gerichtsfest dokumentieren. Ein solches Verfahren erfordert Zeit, Genauigkeit und eine tragfähige Beweisgrundlage. Gerade bei einem so weitreichenden Schritt darf es keine vorschnellen Entscheidungen geben. Dass diese Anforderungen sehr hoch sind, zeigen auch aktuelle gerichtliche Entwicklungen. Das Verwaltungsgericht Köln hat Anfang des Jahres im Eilverfahren entschieden, dass die Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch" vorläufig nicht weiter öffentlich verwendet werden darf; die abschließende Bewertung bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Das verdeutlicht, wie sorgfältig Gerichte bei der Prüfung solcher Fragen vorgehen und wie hoch die rechtlichen Maßstäbe sind.
Hinzu kommt, dass ein Parteiverbotsverfahren gegen die Gesamtpartei nur von der Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag oder dem Bundesrat beantragt werden kann. Eine einzelne Landesregierung kann ein solches Verfahren nicht eigenständig einleiten. Ein Teilverbot einzelner Landesverbände oder Teilorganisationen setzt ebenfalls hohe verfassungsrechtliche Hürden und eine belastbare Beweisgrundlage voraus. Nach aktuellem Stand richten sich Beobachtungen des Verfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen insbesondere gegen einzelne Strukturen und Zusammenschlüsse. Sollte ein solcher Schritt in Betracht gezogen werden, müsste er daher umfassend vorbereitet und auf eine breite, rechtlich belastbare Grundlage gestellt werden.
Auch die Erfahrungen aus früheren Verfahren, etwa gegen die NPD, machen deutlich, wie komplex und anspruchsvoll ein Parteiverbot in einem demokratischen Rechtsstaat ist. Ein erfolgloses Verfahren könnte zudem politisch instrumentalisiert werden und der betroffenen Partei zusätzlichen Rückenwind verschaffen.
Gerade deshalb halte ich es für wichtig, dass die zuständigen Behörden mögliche verfassungsfeindliche Bestrebungen weiterhin konsequent beobachten und sorgfältig prüfen. Unsere Demokratie muss wehrhaft sein. Zugleich muss sie rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtet bleiben. Beide Aspekte gehören untrennbar zusammen.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Gebauer

