
Grundsätzlich können Personen Wohngeld beantragen, wenn sie zwar über ausreichendes Einkommen für ihren Lebensunterhalt (Mindesteinkommen) verfügen, aber nicht genügend Einkommen haben, um die eigenen Wohnkosten zu decken.
Grundsätzlich können Personen Wohngeld beantragen, wenn sie zwar über ausreichendes Einkommen für ihren Lebensunterhalt (Mindesteinkommen) verfügen, aber nicht genügend Einkommen haben, um die eigenen Wohnkosten zu decken.
Daher haben wir für z.B. für Mieter bereits letztes Jahr ein Gesetz geschaffen, das die CO2-Kosten umso mehr auf den Vermieter verlagert, je schlechter er die Wohnung gedämmt hat.
Als Politikerin habe ich keine Einblicke in die konkreten Hintergründe dieser Preiserhöhung, die Ihr Stromanbieter als privatwirtschaftliches Unternehmen eigenständig getroffen hat.
Im GEG sind Förder- und Schutzmaßnahmen für Immobilieneigentümer*innen und Mieter*innen. Zusätzlich sind Erneuerbare mittelfristig die günstigsten Energien.
Grundsätzlich stehen wir als SPD an der Seite der Mieter:innen und kämpfen für bezahlbare Mieten und wirksamen Schutz.