Antwort 09.03.2026 von Bärbel Bas SPD
Alternative Arzneimittel sind keine Regelleistung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Einzelne Krankenkassen können diese jedoch als Satzungsleistung anbieten.
Alternative Arzneimittel sind keine Regelleistung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Einzelne Krankenkassen können diese jedoch als Satzungsleistung anbieten.
Wir Grüne schlagen einen öffentlich verwalteten Fonds, den Bürgerfonds, als Standardprodukt vor.
Fehler der Riester-Rente dürfen nicht wiederholt werden. Die Förderung der privaten Altersvorsorge muss einfach und zielgerichtet sein.