Wie stehen Sie zur Umsetzung des Urteils zur amtsangemessenen Besoldung für Berliner Beamte?
Liebe Frau R.,
ich danke Ihnen für Ihre Frage! Ich halte es für richtig, dass das Land Berlin die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vollständig und fair umsetzt. Wer über Jahre zu niedrig besoldet wurde, darf nicht auf seinem berechtigten Anspruch sitzen bleiben.
Für 2026 begrüße ich deshalb, dass kein Widerspruch notwendig ist, um mögliche Nachzahlungsansprüche zu sichern. Entscheidend ist jetzt, dass das anstehende Reparaturgesetz transparent, verfassungskonform und sozial ausgewogen ausgestaltet wird.
Für mich gilt dabei: Der öffentliche Dienst verdient Wertschätzung nicht nur in Sonntagsreden, sondern auch durch eine verlässliche und amtsangemessene Bezahlung. Gerade Berlin ist auf motivierte Beschäftigte angewiesen, die unsere Stadt jeden Tag am Laufen halten.
Klar ist aber auch: Hier ist etwas systematisch schiefgelaufen. Berlin hat die Besoldung über Jahre zu stark gedämpft bzw. zu langsam angehoben. Während Einkommen, Preise und andere Vergleichsgrößen stiegen, blieb die Beamtenbesoldung teilweise deutlich dahinter zurück. Dadurch wurde in Teilen sogar das verfassungsrechtliche Mindestniveau unterschritten. Wir müssen für die Zukunft sicherstellen, dass dieser Fehler dem Land Berlin nicht noch einmal unterläuft.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Kian Niroomand

