Tim Klüssendorf - Pressefoto 2025
Tim Klüssendorf
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Frage von Jens-Peter E. •

Moin, hallo Herr Klüssendorf, wie stehen Sie zur Beitragsbemessungsgrenze? Wie würden Sie die Beitragsbemessungsgrenze ändern/abschaffen?

Tim Klüssendorf - Pressefoto 2025
Antwort von SPD

Moin Herr E.

vielen Dank für Ihre Frage. 

Ich bin unbedingt für eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Die Herausforderungen in dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung sind erheblich, und es besteht Handlungsbedarf. 

Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze ist aus meiner Sicht in erster Linie eine sehr aktuelle Frage der Gerechtigkeit: Wer heute als GKV-Versicherter ein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze hat, zahlt effektiv einen geringeren Beitragssatz als jemand mit einem Einkommen darunter. Das liegt daran, dass alle Einkommen oberhalb der aktuellen Grenze Euro beitragsfrei bleiben. Je höher das Einkommen über dieser Grenze liegt, desto stärker sinkt die reale Beitragsbelastung.

Das bedeutet, dass starke Schultern derzeit eine geringere Last tragen als schwächere. Unser Steuersystem funktioniert aus gutem Grund anders: Mit steigendem Einkommen steigt auch der Steuersatz, weil es eine breite gesellschaftliche Akzeptanz dafür gibt, dass stärkere Schultern auch mehr tragen können – und sollen.

Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in namentlicher Abstimmung beschlossen. Für die von Ihnen angesprochene Beitragsbemessungsgrenze bedeutet das: Sie wird 2027 zusätzlich zur regulären jährlichen Anpassung einmalig um 300 Euro im Monat angehoben – und zwar dauerhaft wirksam, weil von diesem höheren Niveau aus in den Folgejahren weiter dynamisiert wird. Hohe Einkommen werden damit stärker an der Finanzierung beteiligt.

Diese Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze finde ich richtig. Da sie ein Kompromiss mit der Union ist, fällt moderater aus, als ich es für angemessen halte – das gehört zur Ehrlichkeit auch dazu. 

Einer Aufhebung der Grenze stehe ich aus zwei Gründen skeptisch gegenüber. Erstens rechtlich: Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Versicherung, keine Steuer. Der Beitrag muss deshalb einen Bezug zur Leistung behalten – bei völlig unbegrenzten Beiträgen für identische Leistungen wäre dieser Bezug irgendwann nicht mehr erkennbar. Ob eine vollständige Aufhebung verfassungsrechtlich zulässig wäre, ist in der Rechtswissenschaft ernsthaft umstritten; eine deutliche Anhebung gilt dagegen als machbar und bleibt sozialdemokratische Position. Zweitens verteilungspolitisch: Wer die wirklich hohen Einkommen und vor allem die großen Vermögen heranziehen will, erreicht sie über lohnbezogene Beiträge kaum – Kapitalerträge, Mieten und Vermögenszuwächse blieben auch ohne Beitragsbemessungsgrenze außen vor. Diese Gerechtigkeitslücke lässt sich vor allem über das Steuersystem schließen, und genau dafür setze ich mich gemeinsam mit meiner Partei ein.

Beste Grüße

Tim Klüssendorf 

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