Antwort 14.08.2026 von Simone Borchardt CDU
Wer als Kind dauerhaft in einer Pflegefamilie aufwachsen musste, darf später nicht automatisch für den Unterhalt der leiblichen Eltern herangezogen werden.
Wer als Kind dauerhaft in einer Pflegefamilie aufwachsen musste, darf später nicht automatisch für den Unterhalt der leiblichen Eltern herangezogen werden.
Ich unterstütze das Vorgehen der Bundesregierung sowie den im Koalitionsvertrag festgelegten Weg.
Ich werde Hitzeschutz nicht zum Vehikel für eine parteipolitische Kampagne im Sozialrecht machen.