
Rückführungen müssen human erfolgen. Bei Straftätern setzen wir rasche und konsequente Abschiebungen, wenn eine freiwillige Ausreise verweigert wird.
Rückführungen müssen human erfolgen. Bei Straftätern setzen wir rasche und konsequente Abschiebungen, wenn eine freiwillige Ausreise verweigert wird.
Wir möchten Menschen abschieben, die sich illegal in Deutschland aufhalten und/oder straffällig sind. Ihre zweite Frage ist etwas unklar. Die Regelung für Menschen mit deutschen Kindern unterscheidet sich stark von jener für Asylsuchende.
Die rechts- und verfassungskonforme inhaltliche Ausgestaltung dessen im Einzelnen muss dann im Rahnen entsprechenden Verwaltungshandelns bzw. evtl. eines ergänzenden Gesetzes erfolgen.
Nein, natürlich nicht, da Sie sich nicht illegal in Deutschland aufhalten.
Hier muss man zwischen der Anspruchseinbürgerung und der Ermessenseinbürgerung unterscheiden.
Ein Entzug wäre jetzt schon möglich, wenn eine Person ein Doppelstaatler ist und (!) beispielsweise an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung beteiligt ist. In diesem Zusammenhang wollen wir konsequenter sein und das Unterstützen von Terrororganisationen konsequenter unter Strafe stellen.