Hitzeschutz und Barrierefreiheit verbindlich im SGB verankern: Werden Sie sich dafür einsetzen, Hitzeschutz verbindlich im Sozialgesetzbuch zu verankern – insbesondere im SGB V, IX und XI?
Werden Sie sich dafür einsetzen, Hitzeschutz verbindlich im Sozialgesetzbuch zu verankern – insbesondere im SGB V, IX und XI? Für Menschen mit Behinderungen, Pflege- und Unterstützungsbedarf muss Hitzeschutz auch im Wohn- und Lebensumfeld gewährleistet sein. Dazu braucht es verbindliche Schutzpflichten, klare Zuständigkeiten und Finanzierung sowie die Berücksichtigung von Barrierekaskaden. Schutzmaßnahmen müssen barrierefrei und selbstständig nutzbar sein. Werden Sie sich in Ihrer Fraktion für eine entsprechende gesetzliche Regelung einsetzen und diese politisch vorantreiben?

Antwort ausstehend von Angelika Glöckner SPD
