Ergänzungsfrage: Schutzlücke beim Elternunterhalt - Wie kann der von Ihnen genannte Schutz hier greifen?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ihre Aussage, Pflegekinder psychisch erkrankter Eltern bei der Reform zu berücksichtigen, hat mich sehr beruhigt.
Ergänzend möchte ich für solche Schutzlücken sensibilisieren: Meine leibliche Mutter ist schwer psychisch erkrankt. Ich lebte weitestgehend bei meiner Großmutter und ab meinem sechsten Lebensjahr dauerhaft in einer Pflegefamilie. Die Trennung und mein Aufwachsen dort wurden staatlich begleitet.
Daraus entsteht ein Widerspruch: Weil meine leibliche Mutter krankheitsbedingt ihre Elternrolle nicht wahrnehmen konnte, kann ihr die fehlende Fürsorge rechtlich kaum vorgeworfen werden. Für mich kann das bedeuten, trotz staatlich begleiteter Entfremdung und fehlender gemeinsamer Lebensrealität finanziell an sie gebunden zu werden.
Die Erkrankung kann ihr nicht zum Vorwurf gemacht werden. Ihr fehlendes Verschulden darf aber ebenso wenig eine Unterhaltspflicht des Kindes begründen.
Wie kann der von Ihnen genannte Schutz hier greifen?

