Hitzeschutz verbindlich im SGB verankern: Werden Sie sich dafür einsetzen, Hitzeschutz verbindlich im Sozialgesetzbuch zu verankern – insbesondere im SGB V, IX und XI?
Werden Sie sich dafür einsetzen, Hitzeschutz verbindlich im Sozialgesetzbuch zu verankern – insbesondere im SGB V, IX und XI? Menschen mit Behinderungen, Pflege- und Unterstützungsbedarf sind durch Hitze besonders gefährdet. Notwendig sind verbindliche Schutzpflichten, klare Zuständigkeiten und eine gesicherte Finanzierung – auch für das Wohn- und Lebensumfeld. Dabei müssen Barrierekaskaden berücksichtigt werden, damit Schutzmaßnahmen tatsächlich barrierefrei und selbstständig nutzbar sind. Werden Sie sich in Ihrer Fraktion für eine entsprechende gesetzliche Regelung einsetzen und diese politisch vorantreiben?

