Antwort 25.08.2026 von Meral Thoms BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Inzwischen wurde die Lehrerin amtsärztlich untersucht und wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.
Inzwischen wurde die Lehrerin amtsärztlich untersucht und wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.
Unabhängig vom Einzelfall werden derzeit eine Vielzahl beamtenrechtlicher Regelungen auf ihrer praktische Anwendbarkeit überprüft.
Ein Verbotsverfahren sollte nur eingeleitet werden, wenn die Erfolgsaussichten belastbar sind.
Die Beratungen zur geplanten EU Regelung finden auf europäischer Ebene statt. Als Mitglied des Niedersächsischen Landtages habe ich darauf keinen unmittelbaren Einfluss, dennoch nehme ich die Rückmeldungen und Bedenken aus der Bevölkerung sehr ernst.