
Die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wurde am 19.01.2024 im Bundestag beschlossen. Das Gesetz wurde am 26. März 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 27.06.2024 in Kraft getreten.
Die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wurde am 19.01.2024 im Bundestag beschlossen. Das Gesetz wurde am 26. März 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 27.06.2024 in Kraft getreten.
Die Aufenthaltsdauer bis zur Möglichkeit der Einbürgerung soll von acht auf fünf Jahre verkürzt werden. Bei „besonderen Integrationsleistungen“ soll dies nach drei Jahren möglich werden.
Die Bundesregierung hat vor Kurzem ein Eckpunktepapier beschlossen, nach dem die Einbürgerung schon nach 5 Jahren möglich sein soll.
eine konsequente Rückführung ist im Interesse der Akzeptanz einer humanitären Migrationspolitik geboten
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird