Portrait von Manuela Schwesig
Manuela Schwesig
SPD
0 %
/ 54 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Karli D. •

Ist es möglich eine abschlagsfreie Rente nach 49 Beitragsjahren für Alle mit einer Mindest-Altersgrenze für den Renteneintritt von 65 Jahren zu koppeln?

Sehr geehrte Fr. Schwesig, können Sie sich vorstellen eine abschlagsfreie Rente nach 49 Beitragsjahren für Alle mit einer Mindest-Altersgrenze für den Renteneintritt von 65 Jahren zu koppeln? Wären damit 99% nicht unter einem Renteneintrittsalter von 65?

Beispiel:

1. Arbeitsbegin im Alter von 16 Jahren + 49 Beitragsjahre = Renteneintrittsalter 65, abschlagsfrei.

2. Arbeitsbegin im Alter von 24 Jahren + 49 Beitragsjahre = Renteneintrittsalter 74, abschlagsfrei. Bei freiwilligem vorzeitigem Renteneintritt nicht unter 65 mit Abschlägen.

Erläuterung:

Menschen, die im Alter von 16 Jahren zu arbeiten begonnen haben, sind aufgrund der wenigen Rentenpunkte auf eine abschlagsfreie Rente angewiesen. Menschen die evtl. studiert haben erzielen höhere Rentenpunkte und können sich ggf. eher leisten mit Rentenabschlägen umzugehen.

Portrait von Manuela Schwesig
Antwort ausstehend von Manuela Schwesig SPD
Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Manuela Schwesig
Manuela Schwesig
SPD

Weitere Fragen an Manuela Schwesig