
Ich möchte Ihnen mitteilen, dass wir in unserer Gesetzesnovelle planen, die erforderliche Aufenthaltsdauer für die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit zu verkürzen
Ich möchte Ihnen mitteilen, dass wir in unserer Gesetzesnovelle planen, die erforderliche Aufenthaltsdauer für die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit zu verkürzen
Die Umsetzung des gesamten Einbürgerungsprozesses liegt in der Hand der zuständigen Länder und Kommunen.
der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass das neue Einbürgerungsgesetz in den nächsten Wochen im Kabinett beraten und auf den parlamentarischen Weg gebracht wird. Ich hoffe, dass es dann zu einer zügigen Beratung im Parlament kommt.
der Gesetzesentwurf zur Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts liegt federführend im Bundesinnenministerium. Dieser wurde vergangene Woche den anderen Ressorts der Bundesregierung zugeleitet. Nach Zustimmung des Bundestages, rechnen wir mit einer Umsetzung des Gesetzes im 2. Quartal 2023.
der Status als Asylbewerber oder auch die Staatsangehörigkeit an sich spielen bei der Frage der Anspruchsberechtigung keine Rolle.
Wenn Sie Ihren Antrag eingereicht haben, im Einbürgerungsverfahren sind und bereits eine Einbürgerungszusicherung erhalten haben, besteht die Möglichkeit, bei Ihrer Einbürgerungsbehörde mit Blick auf das noch laufende Gesetzgebungsvorhaben eine Fristverlängerung zu beantragen bis das neue Gesetz in Kraft tritt.