
Nach aktuellem Zeitplan ist die 1. Lesung zur zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts in der 48. Kalenderwoche terminiert.
Nach aktuellem Zeitplan ist die 1. Lesung zur zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts in der 48. Kalenderwoche terminiert.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 19. Oktober 2022 klargestellt, dass ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes auch für Asylbewerber*innen besteht
Mittlerweile sind die Verhandlungen auf der Zielgeraden - die Ampel teilt natürlich die Wichtigkeit einer baldigen Umsetzung. Ich bin daher sehr optimistisch, dass wir entweder noch in dieser Woche oder spätestens im Januar zu einem Beschluss kommen werden.
Nach diesem Datum mussten die Halter sich entweder eine grüne Karte bei ihrem ukrainischen Haftpflichtversicherer kaufen oder eine sogenannte Grenzversicherung bei einem deutschen Versicherer abschließen
Die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wurde am 19.01.2024 im Bundestag beschlossen. Das Gesetz wurde am 26. März 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 27.06.2024 in Kraft getreten.
Die erste Lesung des Gesetzes im Bundestag wurde auf Ende November verschoben. Seien Sie unbesorgt, die Reform des StaG ist im Koalitionsvertrag fest vereinbart und wir rechnen damit, dass das Verfahren im Jahre 2024 abgeschlossen wird.