Setzt sich Ihre Partei für eine Änderung des Art. 33. Absatz 5 GG ein? Z.b. Deckelung von Pensionen auf maximal mögliche Höchstrente + 15%
Alle Werte sind Netto-Werte nach Abzug der Krankenkasse:
Der Vergleich eines im median verdienende Angestellten mit 51.600 Euro Brutto-Gehalt zu einem A12-Beamten mit 53.000 Euro Jahresbrutto zeigt, dass der Beamte bereits in angenommenen 40 Jahren aktiver Zeit 384.000 Euro Netto mehr verdient als der Angestellte.
Seine Pension liegt dann 1100 Euro über der Rente des Angestellten.
Bei einem Vergleich eines an der Bemessungsgrenze verdienenden Angestellten (101.000 Euro Brutto) mit einem B3 Beamten (103.000) Euro Brutto steigt der Vorsprung des Beamten gegenüber
dem Angestellten in der aktiven Zeit auf 816.000 Euro.
Die Pension liegt ca. 2100 Euro über der Rente des Angestellten.
Ist das noch eine angemessene Alimentation oder Luxus und spaltet die Gesellschaft?
Quellen:
Verfassungsrang: Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz (GG)
Besoldungswerte: Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
Renten-Kappung: Deutsche Rentenversicherung
Versorgungsniveau: § 14 BeamtVG (Beamtenversorgungsgesetz)
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir Grüne setzen uns sowohl für faire Löhne/Besoldung als auch für faire Renten/Pensionen ein. Bei der Frage, welche Höhe fair ist, müssen nicht nur die Anforderungen der jeweiligen Tätigkeiten, sondern auch die familiären Umstände und sozialen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Bei Beamt*innen hat der Staat außerdem eine besondere Fürsorgepflicht, die in Art. 33 Abs. 5 GG verankert ist. Deswegen lässt sich deren Besoldung und Pension nicht eins zu eins mit den Einkommen und der Rente in der Privatwirtschaft vergleichen. Gleichzeitig muss der Staat aber auch dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit als Versprechen an die Steuerzahler*innen nachkommen.
Grundsätzlich ist für uns aber auch klar: Das Rentensystem muss dringend reformiert werden. Unser Ziel ist ein stabiles Rentenniveau für alle Generationen und ein klares Nein zu Altersarmut. Wir müssen den Anstieg der Beitragssätze deutlich dämpfen und dürfen die Finanzierung der Rente der geburtenstarken Jahrgänge nicht einseitig den jüngeren Generationen aufbürden. Hierfür müssen wir an mehreren Stellschrauben drehen. Eine Stellschraube liegt darin, künftig diejenigen Berufsgruppen, die sich aktuell noch nicht an der gesetzlichen Rente beteiligen, einzubeziehen. Dazu gehören nicht anderweitig abgesicherte Selbstständige, aber auch Abgeordnete und neue Beamt*innen.
Alles Gute für Sie und viele Grüße
Stefan Schmidt

